Gefährdungsbeurteilung

Nicht alle Gebäude können mit einem einheitlichen Brandschutzstandard ausgestattet werden. Besonders in Bereichen der Industrie und Produktion, sowie der Logistik oder im Gewerbe müssen individuelle Gefahrenquellen erkannt und berücksichtig werden. Damit in diesen Gebäuden der effektivste Brandschutz eingesetzt werden kann, bedarf es einer individuellen Gefährdungsbeurteilung. Laut der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR A2.2) bedarf es einer Unterscheidung zwischen einer normalen und einer erhöhten Brandgefährdung.

Für Arbeitsstätten mit einer „normalen“ Brandgefährdung gilt die allgemeine Brandschutz- Grundausstattung als ausreichend, bei erhöhter Gefährdung müssen Brandschutzinstallationen über die Grundausstattung hinaus berücksichtig werden.

Durch eine Bestandsaufnahme aller Bereiche und der Untersuchung von potenziellen, spezifischen Brandgefahren, können im Vorfeld durch die Gefährdungsbeurteilung sichere und durchgreifende Brandschutzlösungen aufgestellt und verbaut werden.

Die Gefährdungsbeurteilung für Brandschutzmaßnahmen unterliegt den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“, der TRGS, und muss „alle für die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung eines Brandes relevanten Faktoren berücksichtigen.“ (TRGS 800, 3.2.1-3)

Laut TRGS 400 (3.1-1) heißt es: „Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Grundlage ist eine Beurteilung der mit den Tätigkeiten verbundenen inhalativen (durch Einatmen), dermalen (durch Hautkontakt) und physikalisch-chemischen Gefährdungen (Brand- und Explosionsgefahren) und sonstigen durch Gefahrstoffe bedingten Gefährdungen.“

Hierzu zählt eine Analyse der verwendeten Gefahrenstoffe und den daraus resultierenden Brandfolgeprodukten, die verwendeten Arbeitsmittel inkl. der Anlagen und Geräte, die (betrieblichen) Abläufe, Arbeitsbedingungen und die Tätigkeitsbereiche mit den Gefahrenstoffen, die Gebäude und örtlichen und weiteren spezifischen Gegebenheiten.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist nach jeder Nutzungsänderung (z. B. Einzug einer neuen Firma in ein bestehendes Gebäude) vorzunehmen.

Gefährdungsbeurteilungen müssen von Fachfirmen, wie Trumpf Brandschutz, durchgeführt werden.
Damit auch Sie Ihre Firma optimal absichern und ihren Mitarbeiter/-innen den bestmöglichen Schutz bieten können, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und erstellen eine individuelle Gefährdungsbeurteilung.

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