Auf jedem Feuerlöscher ist vermerkt, für welche Brandklassen er geeignet ist und wie viele Löscheinheiten er pro Brandklasse aufweist. Die Zahlen variieren stark – und für einige Brandklassen gibt es dort gar keine Angaben zu finden. Wir werfen gemeinsam einen Blick auf die definierten Brandklassen nach EN 2:


Brandklasse A: feste Stoffe

Definition EN 2: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen.

Geeignete Löschmittel: Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, ABC-Pulver, Löschgel, verschiedene Kleinlöschgeräte wie z. B. Löschdecke oder Feuerpatsche

Brandklasse B: flüssige Stoffe

Definition EN 2: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen.

Geeignete Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid

Brandklasse C: gasförmige Stoffe

Definition EN 2: Brände von Gasen.

Geeignete Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid nur in Ausnahmefällen (hierfür gibt es sehr selten speziell konstruierte Sonderfeuerlöscher mit Gasstrahldüse), Gaszufuhr durch Abschiebern der Leitung unterbinden

Brandklasse D: Metallbrand

Definition EN 2: Brände von Metallen.

Geeignete Löschmittel: Metallbrandpulver (D-Pulver) sowie als Behelfslöschmittel trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne

Brandklasse F: Fettbrand

Definition EN 2: Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten

Geeignete Löschmittel: Speziallöschmittel für Fette (meist ein Schaum zur Verseifung)


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