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Auf jedem Feuerlöscher ist vermerkt, für welche Brandklassen er geeignet ist und wie viele Löscheinheiten er pro Brandklasse aufweist. Die Zahlen variieren stark – und für einige Brandklassen gibt es dort gar keine Angaben zu finden. Wir werfen gemeinsam einen Blick auf die definierten Brandklassen nach EN 2:
Brandklasse A: feste Stoffe
Definition EN 2: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen. Geeignete Löschmittel: Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, ABC-Pulver, Löschgel, verschiedene Kleinlöschgeräte wie z. B. Löschdecke oder Feuerpatsche |
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Brandklasse B: flüssige Stoffe
Definition EN 2: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen. Geeignete Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid |
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Brandklasse C: gasförmige Stoffe
Definition EN 2: Brände von Gasen. Geeignete Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid nur in Ausnahmefällen (hierfür gibt es sehr selten speziell konstruierte Sonderfeuerlöscher mit Gasstrahldüse), Gaszufuhr durch Abschiebern der Leitung unterbinden |
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Brandklasse D: Metallbrand
Definition EN 2: Brände von Metallen. Geeignete Löschmittel: Metallbrandpulver (D-Pulver) sowie als Behelfslöschmittel trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne |
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Brandklasse F: Fettbrand
Definition EN 2: Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten Geeignete Löschmittel: Speziallöschmittel für Fette (meist ein Schaum zur Verseifung) |
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